FAQ #11: WIE STEHT ÖSTERREICH IM LÄNDERVERGLEICH BZW. EU-VERGLEICH DA?
Derzeit ist aufgrund der EU-Aufnahmerichtlinie ein Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende nach neun Monaten zu ermöglichen. In neun Mitgliedsstaaten ist der Arbeitsmarktzugang schon vorher möglich. So dürfen Asylwerber*innen bspw. in den Niederlanden nach sechs Monaten für max. 24 Wochen im Jahr arbeiten. In Belgien können die Asylwerber*innen auch ohne konkreten Arbeitsplatz nach sechs Monaten eine Arbeitsbewilligung erhalten. In Schweden wiederum gibt es einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Unterstützung durch das Arbeitsamt. In Deutschland haben Asylwerbende nach einem Jahr auch Zugang zu arbeitsmarkpolitischen Maßnahmen und Sprachkursen.