FAQ #12: HABEN ASYLWERBER*INNEN ZUGANG ZU ARBEITSMARKTPOLITISCHEN MASSNAHMEN?
Asylwerber*innen werden vom AMS erst dann vorgemerkt, wenn sie schon einen Leistungsanspruch nach dem AlVG (Arbeitslosengeld) erworben haben. Erst mit der Vormerkung haben sie auch einen Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Um berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln und somit einen ausbildungsadäquaten Berufseinstieg zu ermöglichen, ist ein Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Asylwerber*innen auch ohne Leistungsanspruch unumgänglich.
Unabhängig vom Arbeitsmarkt bedarf es auch eines qualifizierten Zugangs zu Bildung, sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich.