FAQ #13: WELCHE FOLGE-TRANSFERLEISTUNGEN KÖNNEN ASYLWERBER*INNEN BEZIEHEN?

Asyl­wer­bende haben Anspruch auf Arbeit­slosen­geld, wenn sie die Anwartschaft von 52 Wochen Beschäf­ti­gung inner­halb von 24 Monat­en erfüllen und weit­er­hin legal aufhältig und somit am Arbeits­markt ver­mit­tel­bar sind. Per­so­n­en bis zum vol­len­de­ten 25. Leben­s­jahr kön­nen bei Vor­liegen aller anderen Voraus­set­zun­gen schon nach 26 Wochen Beschäf­ti­gung inner­halb der let­zten zwölf Monate Arbeit­slosen­geld beziehen.
Für Aslywerber*innen mit AMS-Leis­tungs­bezug ist eine Ver­mit­tlung auch für nor­male Tätigkeit­en bevorzugt möglich.