FAQ #18: NACH BESCHLEUNIGUNG DER ASYLVERFAHREN DAUERN DIESE IN DER REGEL NUR NOCH SECHS MONATE. IST EIN ERLEICHTERTER ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VOR DIESEM HINTERGRUND ÜBERHAUPT NOCH EINE RELEVANTE FORDERUNG?
Die angestrebte Beschleunigung der Asylverfahren auf sechs Monate spricht nicht gegen einen freien Arbeitsmarktzugang, sondern ist vielmehr ein Argument für den Zugang bei überlangen Verfahren jenseits dieser Dauer. Denn das nur als vorübergehend angelegte Aufenthaltsrecht von Asylsuchenden kann – ohne Verschulden der Betroffenen – auch weiterhin mehrere Jahre dauern.
2017 sind vor dem Bundesverwaltungsgericht über 30.000 Verfahren anhängig, Entscheidungen können auch erst nach mehreren Jahren getroffen werden.