FAQ #21: MACHT DER RESTRIKTIVE ARBEITSMARKTZUGANG AUS GEWERKSCHAFTLICHER BZW. ARBEITNEHMER*INNEN-PERSPEKTIVE SINN?
Während Saisonbeschäftigungen zumindest kollektivvertraglichen und arbeitsrechtlichen Mindeststandards unterliegen, ist der Bereich der „(gemeinnützigen) Hilfstätigkeiten“ davon ausgenommen. Die soziale und rechtliche Diskriminierung von Asylwerber*innen, die in diesem Bereich arbeiten als auch von denjenigen, die durch den beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in den informellen Sektor gedrängt werden, macht diese nicht nur erpressbar und überausbeutbar. Sie führt auch dazu, dass die angesprochenen Mindeststandards durch Arbeitgeber*innen bewusst unterlaufen werden. Aus diesem Grund fordert der ÖGB schon seit 2009 – damals übrigens noch unter Führung des jetzigen Sozialministers Hundstorfer – einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Einzelne Fachgewerkschaften unterstützen mittlerweile auch weitergehende Maßnahmen.