FAQ #21: MACHT DER RESTRIKTIVE ARBEITSMARKTZUGANG AUS GEWERKSCHAFTLICHER BZW. ARBEITNEHMER*INNEN-PERSPEKTIVE SINN?

Während Saisonbeschäf­ti­gun­gen zumin­d­est kollek­tivver­traglichen und arbeit­srechtlichen Min­dest­stan­dards unter­liegen, ist der Bere­ich der „(gemein­nützi­gen) Hil­f­stätigkeit­en“ davon ausgenom­men. Die soziale und rechtliche Diskri­m­inierung von Asylwerber*innen, die in diesem Bere­ich arbeit­en als auch von den­jeni­gen, die durch den beschränk­ten Zugang zum Arbeits­markt in den informellen Sek­tor gedrängt wer­den, macht diese nicht nur erpress­bar und über­aus­beut­bar. Sie führt auch dazu, dass die ange­sproch­enen Min­dest­stan­dards durch Arbeitgeber*innen bewusst unter­laufen wer­den. Aus diesem Grund fordert der ÖGB schon seit 2009 – damals übri­gens noch unter Führung des jet­zi­gen Sozialmin­is­ters Hund­stor­fer – einen erle­ichterten Zugang zum Arbeits­markt. Einzelne Fachgew­erkschaften unter­stützen mit­tler­weile auch weit­erge­hende Maßnahmen.