FAQ #3: WAS IST EINE ARBEITSMARKTPRÜFUNG DURCH EIN ERSATZKRAFTVERFAHREN?
Die Beschäftigungsbewilligung wird nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwerber*innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraftverfahren, also wenn dafür weder ein*e arbeitslose*r Österreicher*in, noch ein*e Ausländer*in mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger*in mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer*in oder türkische*r Assoziationsarbeitnehmer*in, Ausländer*in mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang oder Inhaber*in eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung steht.