FAQ #5: WAS WÜRDE SICH DURCH STREICHUNG DES BARTENSTEIN-ERLASSES ÄNDERN?
Eine Streichung dieses Erlasses würde keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt bedeuten und auch keine generelle Erleichterung mit sich bringen. In Einzelfällen würde die Streichung des Erlasses aber Fortschritte bringen, weil eine Beschäftigung nicht mehr nur auf Saisonarbeit beschränkt ist. Somit wäre die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Asylwerbende nach Einzelfallprüfung nämlich auch für „normale“ Tätigkeiten möglich. Besonders in sogenannten „Mangelberufen“ (wenn zu wenig Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) könnte eine Beschäftigungsbewilligung für qualifizierte Arbeitskräfte erteilt werden. Eine positive Prüfung der Arbeitsmarktlage sowie die einhellige Befürwortung des AMS-Regionalbeirats wären jedoch weiterhin notwendig; eine überfällige Neuregelung des Arbeitsmarktzugangs wäre damit nicht erreicht.