FAQ #8: DÜRFEN ASYLWERBER*INNEN EINE LEHRE MACHEN?

Auf­grund des dualen Aus­bil­dungssys­tems (Beruf­ss­chule und Betrieb) ist eine gültige Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung auch Voraus­set­zung für eine Lehre. Im Juni 2012 gab es als Reak­tion auf öffentlichen Druck eine Abän­derung des Barten­stein-Erlass­es, mit­tels der für Asyl­wer­bende unter 18 Jahren* die Erteilung ein­er Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung auch für Lehrstellen erlaubt wurde. Dies war allerd­ings nur in Lehrberufen möglich, in denen ein nachgewiesen­er Lehrlings­man­gel beste­ht. Auch die Arbeits­mark­t­prü­fung war notwendig. Der Erlass, der dies ermöglicht hat­te, wurde im Sep­tem­ber 2018 von Min­is­ter Kickl aufge­hoben, erteilte Bewil­li­gun­gen laufen aus.