FAQ #8: DÜRFEN ASYLWERBER*INNEN EINE LEHRE MACHEN?
Aufgrund des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Betrieb) ist eine gültige Beschäftigungsbewilligung auch Voraussetzung für eine Lehre. Im Juni 2012 gab es als Reaktion auf öffentlichen Druck eine Abänderung des Bartenstein-Erlasses, mittels der für Asylwerbende unter 18 Jahren* die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung auch für Lehrstellen erlaubt wurde. Dies war allerdings nur in Lehrberufen möglich, in denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. Auch die Arbeitsmarktprüfung war notwendig. Der Erlass, der dies ermöglicht hatte, wurde im September 2018 von Minister Kickl aufgehoben, erteilte Bewilligungen laufen aus.