EINFÜHRUNG: ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLWERBER*INNEN (Stand 2016)
Die Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) startet eine Informationskampagne für den Arbeitsmarktzugang von Asylwerber*innen in Österreich. Asylwerber*innen brauchen einen Arbeitsmarkt ZUGANG JETZT damit sie ein selbstbestimmtes Leben in Österreich führen können. UNDOK bringt mit dieser Kampagne zahlreiche namhafte Vertreter*innen und Expert*innen aus NGOs, Wissenschaft, Gewerkschaften, Kirchen, politischen Parteien, und Arbeitgeber*innen sowie Betroffene zusammen. Sie alle sprechen sich für einen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen aus und fordern die politisch Verantwortlichen zum Handeln auf. Näheres unter www.zugang-jetzt.at
Oft gestellte Fragen zum Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen
Die folgenden FAQs („Frequently Asked Questions“ bzw. „Häufig Gestellte Fragen“) sollen als Orientierungshilfe in der aktuellen Diskussion um den Arbeitsmarktzugang von Asylwerber*innen dienen. So wird der Status Quo der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen kurz, aber präzise erklärt, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Eines dieser Missverständnisse in der laufenden Diskussion ist die oftmalige Fokussierung auf den sogenannten Bartenstein-Erlass (vgl. Frage 4). Die Streichung dieses restriktiven Erlasses ist zweifellos dringend notwendig und würde einzelnen Asylwerber*innen auch einen Vorteil bringen. Ein wirklich freier Zugang zum Arbeitsmarkt wäre jedoch auch durch Aufhebung dieses Erlasses keineswegs gegeben. Denn diesem stehen nach aktueller Rechtslage die Notwendigkeit einer Beschäftigungsbewilligung (vgl. Frage 2) und das damit einhergehende Ersatzkraftverfahren (vgl. Frage 3) im Weg. Eine Aufhebung dieser faktisch kaum überwindbaren Zugangsbeschränkungen ist zwar eine schon lange bestehende Forderung diverser NGOs, blieb aber bis dato ungehört.
Die aktuelle Rechtslage drückt sich unter anderem in einer Vielzahl von verschiedenen Aufenthaltstiteln und Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt aus. Häufig haben diese zur Folge, dass Menschen aus Nicht-EU/EWR-Ländern von Rechts wegen nicht für sich und ihre Familien sorgen dürfen. Die bürokratischen und rechtlichen Hürden kommen einem de facto Arbeitsverbot gleich. Die Absurdität dieses Status-Quo ist zwar offenkundig, dennoch ist sie für viele Menschen eine alltägliche Realität. Vor diesem Hintergrund geht es darum deutlich zu machen: Wer hier lebt, muss auch hier arbeiten dürfen. Auch nach der (angestrebten) Beschleunigung der Asylverfahren auf sechs Monate (vgl. Frage 17) gibt es immer noch zahlreiche Personen, die – obwohl legal aufhältig – in Österreich de facto oft jahrelang ohne Zugang zum Arbeitsmarkt leben und deren gesellschaftliche Teilhabe dadurch massiv erschwert wird.
Der Sinn dieser (rechtlichen) Situation für die Betroffenen wie für die Gesellschaft insgesamt steht offen infrage. Ein gesellschaftlicher Wandel in diesem Bereich hat nun auch bis hinauf zu den Sozialpartner*innen stattgefunden und zu einem langsamen Umdenken bisheriger Regulierungen zugunsten gesellschaftlich adäquaterer Maßnahmen geführt (vgl. Frage 23). Entsprechend gilt es die aktuelle Debatte zu nutzen, um ausgehend von den unterschiedlichen Bedürfnis- und Interessenlagen endlich eine sinnvolle Reform auf den Weg zu bringen. Diesem Zweck sollen das vorliegende Papier und die in ihm enthaltenen FAQs dienen.