EINFÜHRUNG: ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLWERBER*INNEN (Stand 2016)

Die Anlauf­stelle zur gew­erkschaftlichen Unter­stützung undoku­men­tiert Arbei­t­en­der (UNDOK) startet eine Infor­ma­tion­skam­pagne für den Arbeits­mark­tzu­gang von Asylwerber*innen in Öster­re­ich. Asylwerber*innen brauchen einen Arbeits­markt ZUGANG JETZT damit sie ein selb­st­bes­timmtes Leben in Öster­re­ich führen kön­nen. UNDOK bringt mit dieser Kam­pagne zahlre­iche namhafte Vertreter*innen und Expert*innen aus NGOs, Wis­senschaft, Gew­erkschaften, Kirchen, poli­tis­chen Parteien, und Arbeitgeber*innen sowie Betrof­fene zusam­men. Sie alle sprechen sich für einen Arbeits­mark­tzu­gang für Asylwerber*innen aus und fordern die poli­tisch Ver­ant­wortlichen zum Han­deln auf. Näheres unter www.zugang-jetzt.at

Oft gestellte Fragen zum Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen

Die fol­gen­den FAQs („Fre­quent­ly Asked Ques­tions“ bzw. „Häu­fig Gestellte Fra­gen“) sollen als Ori­en­tierung­shil­fe in der aktuellen Diskus­sion um den Arbeits­mark­tzu­gang von Asylwerber*innen dienen. So wird der Sta­tus Quo der rel­e­van­ten rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen kurz, aber präzise erk­lärt, um Missver­ständ­nisse aus dem Weg zu räu­men. Eines dieser Missver­ständ­nisse in der laufend­en Diskus­sion ist die oft­ma­lige Fokussierung auf den soge­nan­nten Barten­stein-Erlass (vgl. Frage 4). Die Stre­ichung dieses restrik­tiv­en Erlass­es ist zweifel­los drin­gend notwendig und würde einzel­nen Asylwerber*innen auch einen Vorteil brin­gen. Ein wirk­lich freier Zugang zum Arbeits­markt wäre jedoch auch durch Aufhe­bung dieses Erlass­es keineswegs gegeben. Denn diesem ste­hen nach aktueller Recht­slage die Notwendigkeit ein­er Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung (vgl. Frage 2) und das damit ein­herge­hende Ersatzkraftver­fahren (vgl. Frage 3) im Weg. Eine Aufhe­bung dieser fak­tisch kaum über­wind­baren Zugangs­beschränkun­gen ist zwar eine schon lange beste­hende Forderung divers­er NGOs, blieb aber bis dato ungehört.

Die aktuelle Recht­slage drückt sich unter anderem in ein­er Vielzahl von ver­schiede­nen Aufen­thalt­stiteln und Zugangs­beschränkun­gen zum Arbeits­markt aus. Häu­fig haben diese zur Folge, dass Men­schen aus Nicht-EU/EWR-Län­dern von Rechts wegen nicht für sich und ihre Fam­i­lien sor­gen dür­fen. Die bürokratis­chen und rechtlichen Hür­den kom­men einem de fac­to Arbeitsver­bot gle­ich. Die Absur­dität dieses Sta­tus-Quo ist zwar offenkundig, den­noch ist sie für viele Men­schen eine alltägliche Real­ität. Vor diesem Hin­ter­grund geht es darum deut­lich zu machen: Wer hier lebt, muss auch hier arbeit­en dür­fen. Auch nach der (angestrebten) Beschle­u­ni­gung der Asylver­fahren auf sechs Monate (vgl. Frage 17) gibt es immer noch zahlre­iche Per­so­n­en, die – obwohl legal aufhältig – in Öster­re­ich de fac­to oft jahre­lang ohne Zugang zum Arbeits­markt leben und deren gesellschaftliche Teil­habe dadurch mas­siv erschw­ert wird.

Der Sinn dieser (rechtlichen) Sit­u­a­tion für die Betrof­fe­nen wie für die Gesellschaft ins­ge­samt ste­ht offen infrage. Ein gesellschaftlich­er Wan­del in diesem Bere­ich hat nun auch bis hin­auf zu den Sozialpartner*innen stattge­fun­den und zu einem langsamen Umdenken bish­eriger Reg­ulierun­gen zugun­sten gesellschaftlich adäquater­er Maß­nah­men geführt (vgl. Frage 23). Entsprechend gilt es die aktuelle Debat­te zu nutzen, um aus­ge­hend von den unter­schiedlichen Bedürf­nis- und Inter­essen­la­gen endlich eine sin­nvolle Reform auf den Weg zu brin­gen. Diesem Zweck sollen das vor­liegende Papi­er und die in ihm enthal­te­nen FAQs dienen.

» INHALT: FAQs 1 – 23