Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) haben Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Voraussetzung für eine legale Beschäftigung ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung. Darüber hinaus ist der Arbeitsmarktzugang von Asylwerber*innen durch den sogenannten Bartenstein-Erlass eingeschränkt (vgl. Frage 4).
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