FAQ #2: WAS IST EINE BESCHÄFTIGUNGSBEWILLIGUNG?
Die*der zukünftige Arbeitgeber*in kann eine Beschäftigungsbewilligung für die Zulassung einer*eines Asylwerbenden zu einer konkreten Arbeitsstelle beim AMS beantragen. Die Bewilligung ist höchstens zwölf Monate gültig und wird direkt an den*die Arbeitgeber*in erteilt. Zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen des Betriebes muss die Erteilung der Bewilligung entweder einhellig vom AMS-Regionalbeirat befürwortet werden, oder es muss sich um die Erteilung der Bewilligung im Rahmen von Saisonkontingenten handeln. Außerdem wird eine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt.