Die*der zukün­ftige Arbeitgeber*in kann eine Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung für die Zulas­sung einer*eines Asyl­wer­ben­den zu ein­er konkreten Arbeitsstelle beim AMS beantra­gen. Die Bewil­li­gung ist höch­stens zwölf Monate gültig und wird direkt an den*die Arbeitgeber*in erteilt. Zusät­zlich zur Über­prü­fung der Ein­hal­tung arbeits- und sozial­rechtlich­er Bes­tim­mungen des Betriebes muss die Erteilung der Bewil­li­gung entwed­er ein­hel­lig vom AMS-Region­al­beirat befür­wortet wer­den, oder es muss sich um die Erteilung der Bewil­li­gung im Rah­men von Saisonkontin­gen­ten han­deln. Außer­dem wird eine Arbeits­mark­t­prü­fung durchgeführt.