Die Region­al­beiräte sind die Ver­wal­tungs­gremien auf der unter­sten Organ­i­sa­tion­sebene des AMS und beste­hen aus Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen und der Arbeitgeber*innen sowie des AMS. Der Region­al­beirat muss (sofern es sich nicht um eine Saison­be­wil­li­gung han­delt) der Erteilung ein­er Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung für Asyl­wer­bende im Einzelfall und ein­hel­lig zustimmen.