Der Schutz des Arbeits­mark­tes ist ein Scheinar­gu­ment. Von den derzeit über 35.000 in Öster­re­ich aufhälti­gen Asyl­suchen­den stün­den laut Schätzun­gen zwis­chen 15.000 und 30.000 Per­so­n­en dem Arbeits­markt zur Ver­fü­gung. Diese Zahl divergiert entsprechend dem poli­tis­chen Stand­punkt der Berech­nen­den und ergibt sich aus dem Abzug der Summe aus Neuankömm­lin­gen, kranken und älteren Men­schen sowie Kindern von der Gesamtzahl der Asylwerber*innen (aktuelle BMI Sta­tis­tik: ca. 37.000 anhängige Ver­fahren im Dezem­ber 2018). Verteilt auf Öster­re­ich wäre jedoch auch die geschätzte Höch­stzahl ver­gle­ich­sweise ger­ing und würde kaum größere Auswirkun­gen auf den Arbeits­markt haben. Die mas­siv­en Ein­schränkun­gen im Recht auf Arbeit für Asyl­suchende sind umso weniger zu recht­fer­ti­gen, je länger das Asylver­fahren dauert – ins­beson­dere in einem Land wie Öster­re­ich mit der niedrig­sten Arbeit­slosen­quote im EU-Raum und ein­er rel­a­tiv guten wirtschaftlichen Performance.