Laut Aus­län­derbeschäf­ti­gungs­ge­setz (AuslBG) haben Per­so­n­en, die seit drei Monat­en zum Asylver­fahren zuge­lassen sind, Zugang zum öster­re­ichis­chen Arbeits­markt. Voraus­set­zung für eine legale Beschäf­ti­gung ist die Erteilung ein­er Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung. Darüber hin­aus ist der Arbeits­mark­tzu­gang von Asylwerber*innen durch den soge­nan­nten Barten­stein-Erlass eingeschränkt (vgl. Frage 4).