Derzeit ist auf­grund der EU-Auf­nah­merichtlin­ie ein Arbeits­mark­tzu­gang für Asyl­wer­bende nach neun Monat­en zu ermöglichen. In neun Mit­gliedsstaat­en ist der Arbeits­mark­tzu­gang schon vorher möglich. So dür­fen Asylwerber*innen bspw. in den Nieder­lan­den nach sechs Monat­en für max. 24 Wochen im Jahr arbeit­en. In Bel­gien kön­nen die Asylwerber*innen auch ohne konkreten Arbeit­splatz nach sechs Monat­en eine Arbeits­be­wil­li­gung erhal­ten. In Schwe­den wiederum gibt es einen sofor­ti­gen Zugang zum Arbeits­markt sowie Unter­stützung durch das Arbeit­samt. In Deutsch­land haben Asyl­wer­bende nach einem Jahr auch Zugang zu arbeits­markpoli­tis­chen Maß­nah­men und Sprachkursen.