RECHENBEISPIEL: ANRECHNUNG ARBEITSEINKOMMEN AUF GRUNDVERSORGUNG
Alleinstehende*r privat wohnende*r Asylwerber*in:
Verpflegungszuschuss | 200 Euro |
Mietzuschuss | 120 Euro |
Summe: | 320 Euro |
Hat diese Person ein Erwerbseinkommen, fällt nicht nur die Grundversorgung (GVS) für das laufenden Monat weg, sondern das Einkommen wird auch in der Höhe des eineinhalbfachen Richtsatzes der GVS für das kommende Monat angerechnet:
Erwerbseinkommen 650 Euro mal 3 Monate | 1.950 Euro |
1,5 facher Richtsatz | 480 Euro |
Folglich: der*die erwerbstätige Asylwerber*in wird erst nach 4 Monaten wieder in die Grundversorgung aufgenommen. |
Obwohl die Kostenrückerstattung in den jeweiligen Landesgrundversorgungsgesetzen und auch in der Bund/Länder-Vereinbarung (15a Vereinbarung) festgeschrieben ist, werden die konkreten Freibeträge und auch die Anrechnung von Erwerbseinkommen durch Beschlüsse des Koordinationsrates festgesetzt. Dieser besteht aus Vertreter*innen des Bundes und der Länder und trifft sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Beschlüsse sind nicht öffentlich zugängig.
Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Grundversorgungsstelle rechtzeitig (vor Aufnahme) mitgeteilt, können auch die Freibeträge (vgl. Frage 17) geltend gemacht werden.