FAQ #23: WELCHE POSITIONEN ZUM ARBEITSMARKTZUGANG VON ASYLWERBER*INNEN VERTRETEN DIE SOZIALPARTNER*INNEN UND WELCHE POSITIONEN WERDEN IN MEINUNGSUMFRAGEN VERTRETEN?
Vorschläge für eine politische Neuregelung des Arbeitsmarktzugangs für Asylwerber*innen stehen bereits seit Langem auf der Agenda antirassistischer Aktivist*innen und asylpolitisch tätiger NGOs. Auch die Sozialpartner*innen sind sich in dieser Frage – wie beim Bad Ischler Dialog 2011 auch offiziell bekräftigt wurde – einig: Asylwerber*innen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht weiterhin verwehrt bleiben. Zu Beginn waren es vor allem die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV), die öffentlich Stellung bezogen. Beim letzten ÖGB-Bundeskongress 2009 beschloss dann auch die Gewerkschaftsseite die Forderung nach einer Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylwerber*innen. Die Arbeiterkammer Wien zog mit einem Beschluss der Vollversammlung ein Jahr später nach. Die IV wiederum hat – um ihre Forderung zu untermauern – bereits vor Jahren beim Meinungsforschungsinstitut Fessel & GfK eine Studie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis, dass sich 56 Prozent der befragten Österreicher*innen für einen Arbeitsmarktzugang während eines laufenden Asylverfahrens aussprechen, wird durch eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts Karmasin Motivforschung bestätigt. Diese 2013, vom Nachrichtenmagazin profil beauftragte Umfrage erzielte mit 64 Prozent Zustimmung sogar noch höhere Werte. Laut einer 2017 veröffentlichten Sora-Befragung unter OberösterreicherInnen sind dreiviertel der Befragten für einen möglichst schnellen Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt. 64% sind für schnellere Anerkennungsverfahren von Ausbildungsabschlüssen, wie die Wiener Zeitung berichtet.