FAQ #13: WELCHE FOLGE-TRANSFERLEISTUNGEN KÖNNEN ASYLWERBER*INNEN BEZIEHEN?
Asylwerbende haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Anwartschaft von 52 Wochen Beschäftigung innerhalb von 24 Monaten erfüllen und weiterhin legal aufhältig und somit am Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen schon nach 26 Wochen Beschäftigung innerhalb der letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Für Aslywerber*innen mit AMS-Leistungsbezug ist eine Vermittlung auch für normale Tätigkeiten bevorzugt möglich.