Die Saisonar­beit ist auf bes­timmte Branchen (Gas­tronomie sowie Land- und Forstwirtschaft) beschränkt. Der über­wiegende Teil der tem­porären Beschäf­ti­gung (Saisonar­beit) von Asylwerber*innen konzen­tri­ert sich fol­glich auf wenige Regio­nen Öster­re­ichs. In Wien arbeit­en Asyl­wer­bende (meist jedoch nur tageweise) beispiel­sweise bei Sub­fir­men, die von der MA 48 für den Win­ter­di­enst beauf­tragt wer­den oder bei der Fried­höfe Wien GmbH mit Saisonbeschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung. Für Erntehelfer*innen ist wiederum das March­feld in Niederöster­re­ich eine typ­is­che Region, die saisonale Beschäf­ti­gungsmöglichkeit­en bietet.
Asyl­suchende in der Grund­ver­sorgung dür­fen allerd­ings das Bun­des­land, dem sie zugewiesen wur­den, de fac­to nicht ver­lassen, da sie ihren Anspruch auf Grund­ver­sorgung auss­chließlich in diesem Bun­des­land gel­tend machen kön­nen. Für viele Asyl­suchende ist es oft­mals schon alleine aus diesem Grund – also auch nicht im Rah­men der Zuver­di­en­st­gren­ze zur Grund­ver­sorgung – kaum möglich, Sai­son- oder Ern­tear­beit­en anzunehmen.