Die Grund­ver­sorgung regelt seit 2004 auf der Basis ein­er Vere­in­barung zwis­chen Bund und Län­dern u. a. die Unter­bringung in geeigneten Unterkün­ften unter Achtung der Men­schen­würde und unter Beach­tung der Fam­i­lienein­heit, die Ver­sorgung mit angemessen­er Verpfle­gung, die Gewährung eines monatlichen Taschen­geldes sowie die Sicherung der Kranken­ver­sorgung. Da die konkrete Vol­lziehung in den Grund­ver­sorgungs­ge­set­zen der Län­der geregelt wird, unter­schei­det sich diese je nach Bun­des­land. In Wien etwa bekom­men Per­so­n­en in organ­isierten Unterkün­ften 40 Euro Taschen­geld im Monat. Eine pri­vat wohnende (erwach­sene) Einzelper­son bekommt derzeit 215 Euro für Verpfle­gung sowie bei Vor­lage erforder­lich­er Mietun­ter­la­gen 150 Euro Miet­zuschuss monatlich.